Rechtliches

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC; in Kraft seit 1995) bildet die Grundlage für international rechtliches Tätigwerden, um das Klimasystem zu schützen. Es verfolgt das Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern.
Ein Meilenstein in der Geschichte des internationalen Klimaschutzes wurde dann 1997 mit dem Kyoto-Protokoll gelegt, das erstmals verbindliche Reduktionsziele für Industriestaaten festlegte und die Mechanismen – Joint Implementation, Clean Development Mechanism und den internationalen Emissionshandel – verankerte. Das Kyoto-Protokoll (BGBl III 89/2005) trat in Österreich mit 16.2.2005 in Kraft.
Auf europäischer Ebene wurden diesbezüglich zahlreiche Richtlinien und Verordnungen erlassen. Besonders erwähnenswert davon ist etwa die Registerverordnung 2013/389/EU, welche in Österreich unmittelbar anwendbar ist und u.a. folgendes regelt:
- Führung der Register für Emissionszertifikate
- die Verwaltung der Konten im Register
- den Übertrag von Zertifikaten im Zuge einer Handelstätigkeit
- die Erfassung der geprüften Emissionen von Anlagen
- das Einlösen, Ausbuchen und Löschen von Zertifikaten
- wie der Stand der Einhaltung für die Firmen berechnet wird sowie
- welche Informationen aus dem Register veröffentlicht werden.
Dank Umsetzung der europäischen Emissionshandelsrichtlinien bildet das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011, BGBl I2011/118 idgF) das Kernstück der österreichischen Gesetzgebung im Emissionshandel. Mit dem EZG wurden die RL 2003/87/EG sowie die RL 2009/29/EG umgesetzt. Es regelt
- welche Anlagen in Österreich dem Emissionshandel unterliegen
- wie die Emissionen der Anlagen genehmigt werden
- wie die Überprüfung der Emissionen erfolgt
- wie die Zuteilung der Zertifikate erfolgt sowie
- wie die Abgabe der Zertifikate erfolgt.
Gemäß § 43 EZG 2011 wurde die Registerstellenverordnung (BGBl II 2012/208) erlassen. Diese legt fest, dass die Umweltbundesamt GmbH als sogenannte „Registerstelle“ die technische Durchführung des Registers übernimmt.
Der nationale Zuteilungsplan 2013-2020 (NIM) beruht auf der RL 2003/87/EG.
Schließlich unterliegen die vertraglichen Beziehungen zwischen Registerstelle und den einzelnen Kontoinhabern den sogenannten Registernutzungsbedingungen.
Hinweis: mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 (BGBl 2017/164) wurde das Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) umbenannt. Die Namensänderung ist auch in den Registernutzungsbedingungen entsprechend zu berücksichtigen.
Für die Verknüpfung mit dem internationalen Handel sorgt die Richtlinie 2004/101/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls.
Infobox
Downloads
und Links
International:
UNFCCC: COP/MOP Entscheidungen
Kyoto-Protokoll [PDF, 122KB]
EU:
Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG [PDF, 256KB]
Emissionshandelsrichtlinie 2009/29/EG [PDF, 1.0MB]
Flugverkehrsrichtlinie 2008/101/EG [PDF, 120KB]
Registerverordnung 2013/389/EU [PDF, 1.4MB]
Verordnung betreffend den internationalen Flugverkehr 2014/421/EU [PDF, 341KB]
Verordnung betreffend den internationalen Flugverkehr 2017/2392/EU [PDF, 422KB]
Richtlinie 2004/101/EG [PDF, 65KB]
National:
RIS: geltende Fassung des EZG 2011
Registerstellenverordnung BGBl II 2012/208 [PDF, 10.9KB]
Registernutzungsbedingungen (RNB-U) [PDF, 543KB]
Nationaler Zuteilungsplan 2013-2020 [PDF, 59KB]