Aktualisierung Kontoangaben und Dokumente

Die Aktualisierung von Kontoangaben und von Angaben zu den Kontobevollmächtigten müssen der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle als Nationalem Verwalter innerhalb von 10 Arbeitstagen mitgeteilt und in festgelegten Fällen auch entsprechend belegt werden.

Änderungen sind jedenfalls der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle mitzuteilen. Abhängig von der Art der Änderung sind weitere Schritte zur Aktualisierung zu setzen, die im Folgenden beschrieben sind.

Aktualisierung von Dokumenten betreffend den Kontoinhaber

Informationen zur Aktualisierung von Dokumenten betreffend den Kontoinhaber

Aktualisierung der Kontoangaben im Unionsregister

Hinweise zur Aktualisierung der Angaben zum Konto im Unionsregister

Änderung von Kontobevollmächtigten

Vorgehen bei der Änderung der Nominierung von kontobevollmächtigten Personen.

Aktualisierung von persönlichen Dokumenten

Vorgehen zur Aktualisierung bei Änderung von persönlichen Dokumenten

Aktualisierung von Angaben zur Person im Unionsregister und in EU Login

Informationen zur Aktualisierung persönlicher Angaben  im Unionsregister und EU Login