Handelbare Einheiten

Wichtige Informationen zur Gültigkeit von EU-Allowances (EUA) und EU-Aviation-Allowances (aEUA) der Phase 3 und Phase 4 des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS)

Die 3. Phase des EU-EHS (2013 bis 2020) endete mit dem Jahr 2020, mit 1. Januar 2021 begann die 4. Phase des EU-Emissionshandels (2021 bis 2030). Zertifikate der Phase 4, die seit Januar 2021 ausgegeben werden, sind als Zertifikate der Phase 4 markiert und können im Rahmen der Abgabeverpflichtung nur für Emissionen aus der Phase 4 und späteren Phasen verwendet werden.

Zertifikate der Phase 3 sind zeitlich unbeschränkt gültig und können daher auch seit 2021 wie gewohnt sowohl gehandelt als auch für die Abgabeverpflichtung für Emissionen aus der Phase 4 verwendet werden. Im Unionsregister ist es erkennbar, ob es sich um Zertifikate aus der Phase 3 oder der Phase 4 handelt.

EU-Zertifikate und Schweizer Emissionsrechte

Im Folgenden sind Einheiten angeführt, die im Unionsregister derzeit auf Konten von natürlichen oder juristischen Personen gehalten werden können. Die hier genannten Zertifikate gelten unter den oben angeführten und im Folgenden beschriebenen Einschränkungen jeweils für die Emission einer Tonne CO2 (Kohlendioxid) beziehungsweise CO2-Äquivalent in einem bestimmten Zeitraum:

  • EU Allowances (EUAs): Emissionszertifikate für den Emissionshandel innerhalb Europas (EU-Emissionshandelssystem). EUAs können sowohl von Anlagenbetreibern als auch von Luftfahrzeugbetreibern für die Einhaltung der Abgabeverpflichtung genutzt werden.
  • Luftverkehrszertifikate (aEUA): Emissionszertifikate für Luftfahrzeugbetreiber für den Emissionshandel innerhalb Europas (EU-Emissionshandel).  Ab 2025 werden Luftfahrzeugbetreibern EUAs zugeteilt, vorhandene aEUAs behalten ihre Gültigkeit.
  • Schweizer Emissionsrechte für Anlagen (Swiss general allowances) (CHU): Diese Zertifikate werden im Emissionshandelsregister der Schweiz generiert und können im EU-Emissionshandelssystem von Anlagenbetreibern und Luftfahrzeugbetreibern für die Einhaltung der Abgabeverpflichtung genutzt werden.
  • Schweizer Emissionsrechte für Luftfahrzeuge (Swiss aviation allowances) (aCHU/CHUA): Diese Zertifikate werden im Emissionshandelsregister der Schweiz generiert und können im EU-Emissionshandelssystem von Anlagenbetreibern und von Luftfahrzeugbetreibern für die Einhaltung der Abgabeverpflichtung genutzt werden.

Die European Energy Exchange (EEX) wurde von der Europäischen Kommission als gemeinsame Plattform für die Versteigerung der Emissionszertifikate benannt. Alle Informationen über die Versteigerungen inklusive des Auktionskalenders werden auf der Homepage von EEX veröffentlicht, zu der Sie unter nachfolgendem Link gelangen:

Link zu EEX