Kontoeröffnung

Konten im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)

Im Unionsregister stehen verschiedene Arten von Konten zur Verfügung. Für die Eröffnung eines Kontos im österreichischen Teil des Unionsregisters wird unabhängig vom Kontotyp der Antrag auf Kontoeröffnung online gestellt. Dazu müssen sich alle zu nominierenden Kontobevollmächtigen Personen zuerst im Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission (EU Login) registrieren, um Zugang zum Unionsregister zu erlangen.

Unter nachfolgendem Link steht Ihnen ein Leitfaden für den Zugang zum österreichischen Teil des Unionsregisters zur Verfügung:

Leitfaden Zugang zum österreichischen Teil des Unionsregisters

Eine Ausfüllhilfe zum Kontoeröffnungsantrag finden Sie im Nutzerhandbuch für den österreichischen Teil des Unionsregisters („Österreichisches ETS Register Handbuch“). Den dazugehörigen Link finden Sie als registrierter Nutzer im Unionsregister (Schaltfläche „Hilfe“).

Nach online gestelltem Kontoeröffnungsantrag erhält der Antragssteller von der Registerstelle per E-Mail einen Kontoeröffnungsvertrag als pdf. Dieser Vertrag muss  firmenmäßig gezeichnet und in doppelter Ausfertigung gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen und Dokumenten im Original per Post  oder, falls elektronisch signiert (gemäß VO (EU) 910/2014 Anhang I bzw. III) als Anhang einer E-Mail übermittelt werden.

Eine Übersicht der erforderlichen Nachweise und Dokumente finden Sie in den Registrierungsanforderungen, die per Kontotyp unter nachfolgenden Links zum Download zur Verfügung stehen:

Registrierungsanforderungen Anlagenbetreiberkonto

Registrierungsanforderungen Luftfahrzeugbetreiberkonto

Registrierungsanforderungen Händlerkonto für juristische Person

Registrierungsanforderungen Händlerkonto für natürliche Person

Registrierungsanforderungen Prüfstelle

 

Nach positiver Prüfung der erforderlichen Nachweise und Dokumente eröffnet die Registerstelle das Konto. Ein vom Umweltbundesamt gegengezeichnetes Exemplar des Kontoeröffnungsvertrages wird dem Kontoinhaber übermittelt. Es ist zu beachten, dass die Registernutzungsbedingungen, die unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung stehen, einen integrierenden Bestandteil des Vertrages darstellen:

Registernutzungsbedingungen der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle

Die Bevollmächtigten des Kontos erhalten per Post die Aktivierungsschlüssel für den Zugang zum Konto. Informationen zur Eingabe des Aktivierungsschlüssels finden Sie im oben angeführten Leitfaden für den Zugang zum Unionsregister.

 

Für die Kontoverwaltung hebt die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle einen Kostenersatz ein.
Nähere Informationen zum Kostenersatz finden Sie im Servicebereich.

 

Folgende Kontotypen können im Unionsregister eröffnet werden:

Anlagenbetreiberkonten

Pro Anlage, die gemäß Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) idgF am Emissionshandel teilnimmt, muss es zumindest ein Betreiberkonto geben. Dazu muss innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Inkrafttreten der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen ein entsprechender Antrag für die Einrichtung eines Anlagenbetreiberkontos an die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle übermittelt werden.

Auf das Anlagenbetreiberkonto werden gegebenenfalls gratis zugeteilte Emissionszertifikate gebucht und die jährliche Abgabe der Berechtigungen zur Verpflichtungserfüllung wird über dieses Konto durchgeführt. Inhaber von Anlagen haben die Möglichkeit, ihre Handelstätigkeiten über das Anlagenbetreiberkonto oder aber über ein separates Händlerkonto durchzuführen.

Luftfahrzeugbetreiberkonten

Alle Luftfahrzeugbetreiber, die Österreich zur Verwaltung zugeteilt wurden, sind verpflichtet, im österreichischen Teil des Unionsregisters ein Luftfahrzeugbetreiberkonto zu eröffnen. Dazu muss innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Inkrafttreten der Genehmigung des Monitoringskonzepts (Überwachungsplan) ein entsprechender Antrag für die Einrichtung eines Luftfahrzeugbetreiberkontos an die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle übermittelt werden.

Auf das Luftfahrzeugbetreiberkonto werden gegebenenfalls gratis zugeteilte Emissionszertifikate gebucht und die jährliche Abgabe der Berechtigungen zur Verpflichtungserfüllung wird über dieses Konto durchgeführt. Luftfahrzeugbetreiber haben die Möglichkeit, Handelstätigkeiten über das Luftfahrzeugbetreiberkonto abzuwickeln oder aber über ein separates Händlerkonto.

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zum Flugverkehr sind unter folgendem Link zu finden:

Informationen des Ministeriums zum Flugverkehr

Händlerkonten

Natürliche oder juristische Personen können im österreichischen Teil des Unionsregisters Händlerkonten eröffnen. Dies gilt auch für Unternehmen, die gesetzlich nicht zur Eröffnung eines Emissionszertifikate-Kontos verpflichtet sind. Dieser Kontotyp unterscheidet sich gegenüber einem Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonto, dass vereinfachte Bedingungen für die Abwicklung von Transaktionen gelten.

Prüfstellen

Jede unabhängige Prüfeinrichtung, die von einem Anlagenbetreiber oder Luftfahrzeugbetreiber beauftragt werden möchte, im Unionsregister geprüfte Emissionen einzutragen und zu bestätigen, benötigt eine Prüfstelle im österreichischen Teil des Unionsregisters.