Luftfahrzeugbetreiber
Teilnehmende Unternehmen
Der EU-Emissionshandel umfasst seit 2012 auch den Luftverkehr. Einer ersten, einjährigen Handelsperiode im Jahr 2012 folgte eine achtjährige Periode von 2013 bis 2020. Ursprünglich sollten alle nationalen und internationalen Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union starten oder dort landen, vom EU-Emissionshandel erfasst werden. Jedoch kam es über diesen Punkt zu keiner Einigung mit der internationalen Luftfahrt-Industrie. Schließlich beschloss die Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization), eine eigene globale marktbasierte Maßnahme zur Eindämmung der klimawirksamen Emissionen aus dem Flugverkehr zu entwickeln (genannt: CORSIA - Carbon Offsetting and Reductions Scheme for International Aviation).
Damit sollen die CO2-Emissionen für zwischenstaatliche Flüge (Flüge innerhalb eines Staates sind nicht betroffen), die über die Basisemissionen von 2020 hinausgehen, kompensiert werden. Es wird diskutiert, das Basisjahr wegen der COVID-19 Pandemie auf 2019 zu verschieben. Die Umsetzung erfolgt in drei Phasen: an der Pilotphase (2021 bis 2023) und der ersten Phase (2024 bis 2026) nehmen Staaten freiwillig teil, wobei alle europäischen Staaten teilnehmen. Die zweite Phase von 2027 bis 2035 ist für alle Staaten (mit gewissen Ausnahmen) verpflichtend.
In Reaktion auf die Entwicklungen bei ICAO änderte die Europäische Union die Emissionshandelsrichtlinie 2003/87 bezüglich des Luftverkehrs: Zwischen 2013 bis 2023 gelten die Meldeverpflichtungen und Abgabeverpflichtungen des EU-Emissionshandels nur für Emissionen aus Flügen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Flüge zwischen EU/EWR und sogenannten Gebieten in äußerster Randlage (dazu zählen neben Übersee-Departments, unter anderem auch die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren) werden 2013 bis 2023 ausgenommen, nicht aber Flüge innerhalb eines Gebiets in äußerster Randlage.
Flüge nicht-gewerblicher Luftfahrzeugbetreiber, deren weltweite Emissionen weniger als 1.000 Tonnen CO2 pro Jahr betragen, und Flüge gewerblicher Luftfahrzeugbetreiber deren weltweite Emissionen weniger als 10.000 Tonnen CO2 pro Jahr betragen, werden vom EU-Emissionshandel ausgenommen. Für Luftfahrzeugbetreiber mit weniger als 25.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr gibt es Erleichterungen bei der Überwachung der Emissionen. Wenn sie für ihre Emissionsmeldung die Daten von Eurocontrol verwenden, ist eine Verifizierung durch eine unabhängige Prüfeinrichtung nicht mehr erforderlich.
Zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung können Luftfahrzeugbetreiber Flugverkehrs-Emissionszertifikate (aEUA) und allgemeine Emissionszertifikate (EUA) der jeweiligen Periode verwenden.
Luftfahrzeugbetreiber, die Österreich zugeteilt wurden, müssen im österreichischen Teil des Unionsregisters ein Konto eröffnen, um Emissionszertifikate zu erhalten, zu handeln und ihre Abgabeverpflichtung erfüllen zu können.
Weitere Informationen können unter folgenden Links abgerufen werden:
Vergebene Zertifikate
Die erste Handelsperiode für den Luftverkehr begann am 01. Jänner 2012 und endete am 31. Dezember 2012. Die nächste Handelsperiode begann am 01. Jänner 2013 und endete am 31. Dezember 2020. Die laufende Handelsperiode begann am 01. Jänner 2021 und endet am 31. Dezember 2030.
In der zweiten Handelsperiode von 2013 bis 2020 wurde die Anzahl der zu vergebenden kostenlosen Zertifikate an den verringerten Anwendungsbereich („reduced scope“) gemäß den Verordnungen 421/2014/EU und 2017/2392/EU angepasst. Mit 01. Jänner 2020 wurde das Europäische Emissionshandelssystem mit dem Emissionshandelssystem der Schweiz verbunden und die Menge der zu vergebenden Zertifikate wurde erneut angepasst.
Weitere Informationen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Website der Europäischen Kommission
Unter nachfolgendem Link finden Sie Tabellen mit der genauen Anzahl der vergebenden Gratiszertifikate:
Website des European Union Transaction Logs (EUTL)
Um zu den Zuteilungen für die im österreichischen Teil des Unionsregisters registrierten Luftfahrzeugbetreiber zu gelangen, folgen Sie bitte folgenden Schritten:
- Aufrufen des EUTL
- Auf der linken Seite unter ETS, „Allocations To Allocation to Aircraft Operators“ auswählen und anklicken
- Nun „Austria“ als „National Administrator“ auswählen und als „EU ETS Phase“, „Phase 4 (2021-2030)“, oder eine andere der vorhergehenden Perioden, aus dem Dropdown Menü auf der rechten Seite auswählen -> anschließend auf „Search“ klicken
- Jetzt in der Zeile „Austria – Phase 4 (2021-2030)“, oder auf die in Schritt 3 ausgewählte Periode, auf „Operators linked to this Aviation Allocation table“ klicken