Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz
Die Emissionshandelssysteme der Europäischen Union (EU) und der Schweiz wurden miteinander verknüpft. Dadurch entsteht ein größerer Markt für Emissionszertifikate und teilnehmende Unternehmen können Zertifikate beider Systeme benutzen. Seit dem 21. September 2020 können Zertifikate von Konten des EU-Unionsregisters in das Register der Schweiz und in die entgegengesetzte Richtung transferiert werden.
Betroffene Zertifikate sind
EU Zertifikate (EU general allowances) | EUA |
EU Luftverkehrszertifikate (EU aviation allowances) | aEUA |
Schweizer Emissionsrechte für Anlagen (Swiss general allowances) | CHU |
Schweizer Emissionsrechte für Luftfahrzeuge (Swiss aviation allowances) | aCHU/CHUA |
Um Zertifikate in das Register der Schweiz zu übertragen, muss der Transaktionstyp „Transaktion von Berechtigungen in die Schweiz“ ausgewählt werden. Transaktionen in das Register der Schweiz werden von den Kontobevollmächtigten in den weiteren Schritten nach dem Standard-Verfahren für Transaktionen durchgeführt.
Die technische Umsetzung der Transaktionen aus dem Register der Schweiz in das EU Unionsregister oder vom EU Unionsregister in das Register der Schweiz erfolgt nicht in einer täglichen Routine, da die Verbindung derzeit auf Basis einer vorläufigen technischen Lösung basiert. Nach der Standardverzögerung werden die Transaktionen zwischen dem EU Unionsregister und dem Register der Schweiz an vorher festgelegten Tagen durchgeführt. Diese werden auf der Internetseite des Schweizer Emissionshandelsregisters veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar ist: Schweizer Emissionshandelsregister
Für die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme gelten folgende Regeln:
- Zertifikate der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU sind für Einhaltungsverpflichtungen in beiden Systemen gültig.
- Nur ein Konto ist für einen Luftfahrzeugbetreiber erforderlich, der Flüge zwischen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz durchführt. Er wird entweder einem EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz zugeordnet. Einhaltungsverpflichtungen gelten gegenüber dem Staat, dem der Luftfahrzeugbetreiber zugeordnet ist. Die Zuordnung wird in den aktualisierten Fassungen der Verordnung (EU) 748/2009 veröffentlicht. Diese Verordnung wird in der Regel jedes Jahr zwischen Februar und April aktualisiert.
- Flüge innerhalb der Schweiz oder von der Schweiz zu einem Flughafen innerhalb des EWR unterliegen dem Emissionshandelssystem der Schweiz. Flüge innerhalb des EWR oder von einem EWR-Mitgliedsstaat in die Schweiz unterliegen dem EU Emissionshandel. Für die Erfordernisse der Überwachung und Berichterstattung müssen Luftfahrzeugbetreiber die Emissionen, die jeweils dem Emissionshandelssystem der Schweiz und dem der EU unterliegen, getrennt berichten.
- Gratiszertifikate für Flüge, die dem Emissionshandelssystem der Schweiz unterliegen, werden vom Register der Schweiz auf das Konto des Luftfahrzeugbetreibers zugeteilt. Gratiszertifikate für Flüge, die dem EU Emissionshandelssystem unterliegen, werden vom EU Unionsregister auf das Konto des Luftfahrzeugbetreibers zugeteilt.
Weitere Informationen der Europäischen Kommission können Sie unter den folgenden Links abrufen:
Information über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz Abkommen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen