Anlagenbetreiber

Teilnehmende Unternehmen

In Österreich sind ungefähr 200 energieintensive Industrieanlagen verpflichtet, am Emissionshandel teilzunehmen. Betroffene Branchen sind Energieversorgungsunternehmen (Kraftwerke und Fernheizwerke, Raffinerien), Eisenindustrie und Stahlindustrie, Zementwerke und sonstige Mineralstoffindustrie, Papierindustrie, sowie weitere Anlagen aus Branchen wie der chemischen Industrie und Spanplattenherstellung. Die Betreiber dieser Anlagen erhalten von der zuständigen Behörde, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, jedes Jahr bis zum 30. Juni Zertifikate, die zur Emission je einer Tonne Kohlendioxidäquivalent pro Zertifikat berechtigen.

Die Anzahl der an die Unternehmen zugeteilten Zertifikate ist in der Nationalen Zuteilungstabelle festgelegt. Diese Zertifikate werden im Emissionshandelsregister in Konten verwaltet. Die Emissionen der Anlagen werden jeweils nach Ende eines Kalenderjahres ermittelt, von einer unabhängigen Prüfeinrichtung geprüft und bis zum 31. März für das jeweils vergangene Jahr im Register eingetragen. Für die geprüften Emissionen müssen bis zum darauf folgenden 30. September die Zertifikate eingelöst werden. Liegen die tatsächlichen Emissionen über dem Wert, für den Zertifikate vergeben wurden, kann die Firma über den Emissionshandel weitere Zertifikate zukaufen.

Gehandelt werden kann innerhalb der Europäischen Union und mit Ländern, die sich dem Europäischen Emissionshandelssystem angeschlossen haben (z. B. Norwegen) oder mit ihm verknüpft sind (z. B. Schweiz). Der Handel findet OTC (over the counter) oder an einer Börse statt. Für die Eröffnung eines Anlagenbetreiberkontos im österreichischen Teil des Unionsregisters muss das Unternehmen über eine Genehmigung der Anlage nach dem Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) verfügen und eine unabhängige Prüfeinrichtung benennen.

Nationale Zuteilungen

Nationale Umsetzungsmaßnahmen (NIM,
4. Handelsperiode 2021 bis 2030)

Am Emissionshandel beteiligte Unternehmen erhalten eine bestimmte Menge an Zertifikaten gratis zugeteilt. Für die Handelsperiode 2021-2030 wurde eine vorläufige Berechnung der Gratiszuteilungen der einzelnen Anlagen von den jeweilig für diese Anlagen zuständigen Staaten durchgeführt. Diese nationalen Zuteilungsverzeichnisse oder auch Umsetzungsmaßnahmen (National Implementation Measures, NIM) wurden an die Europäische Kommission übermittelt.

Für den Fall, dass die in den NIMs vorgesehene Gratiszuteilung den von der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehenen Gesamtwert der verfügbaren Zertifikate übersteigt, legt die Europäische Kommission einen Korrekturfaktor fest, um den die Anzahl der kostenlos zugeteilten Zertifikate reduziert werden muss.

In einem nächsten Schritt wird der Korrekturfaktor auf die Anzahl der Zertifikate in den nationalen Umsetzungsmaßnahmen angewandt und die endgültige Zuteilung wird an die Europäische Kommission notifiziert. Nach abschließender Prüfung durch die Europäische Kommission werden die Nationalen Zuteilungstabellen (NAT) erstellt und die nationalen Administrator:innen und der zentrale Administrator treffen alle technischen Vorkehrungen für die Buchung der kostenlosen Zertifikate im Unionsregister.

Nach Erhalt der vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ausgestellten Zuteilungsbescheide werden die Emissionszertifikate für das jeweilige Jahr von der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle auf die Konten der Anlagen im Emissionshandelsregister gebucht. 

Änderungen des NAT erfolgen unter anderem aufgrund der Aktivitätsdaten der Anlagen durch eine Notifizierung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie an die Europäische Kommission und einen darauffolgenden Kommissionsbeschluss.

Weitere Informationen können unter folgenden Links abgerufen werden:

 

Website der Europäischen Kommission

Vergebene Zertifikate

Die aktuellen Zuteilungen für die 4. Handelsperiode, oder einer der vorhergehenden Perioden, finden Sie unter folgendem Link im European Union Transaction Log (EUTL):

Website des European Union Transaction Logs

Um zu den Zuteilungen für die im österreichischen Teil des Unionsregisters registrierten Anlagen zu gelangen, folgen Sie bitte folgenden Schritten:

  1. Aufrufen des EUTL
  2. Auf der linken Seite unter ETS, „Allocations To Stationary Installations“ auswählen und anklicken
  3. Nun „Austria“ als „National Administrator“ auswählen und als „EU ETS Phase“, „Phase 4 (2021-2030)“,  oder eine andere der vorhergehenden Perioden, aus dem Dropdown Menü auf der rechten Seite auswählen -> anschließend auf „Search“ klicken
  4. Jetzt in der Zeile „Austria – Phase 4 (2021-2030)“, oder auf die in Schritt 3 ausgewählte Periode, auf „Installations linked to this allocation table“ klicken

Zusätzlich finden Sie unter folgenden Link eine Auflistung sämtlicher Anlagen im österreichischen Teil des Unionsregisters inklusive Genehmigungskennung, Unionsregister ID, Anlagenname und dem zugehörigen Anlagenbetreiber

Link zur Anlagentabelle 

Historie der Gratiszuteilungen 2005 bis 2020

Der nationale Allokationsplan für die Pilotphase des EU-Emissionshandels 2005 bis 2007 wurde im Jahr 2004 erstellt und von der Europäischen Kommission genehmigt. Die zuzuteilende Gesamtmenge für ungefähr 200 Unternehmen in Österreich betrug etwa 33 Millionen Tonnen CO2 jährlich.

Der nationale Allokationsplan für 2008 bis 2012 wurde im Jahr 2007 an die Europäische Kommission übermittelt. Die Kommission legte die zuzuteilende Gesamtmenge in Österreich auf 30,7 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr fest. Darüber hinaus wurde die Obergrenze, bis zu der Unternehmen Zertifikate aus internationalen Emissionsreduktionsprojekten verwenden durften, auf 10 Prozent der Zuteilung von Zertifikaten für die einzelnen Anlagen begrenzt.

Die Gesamtmenge der Gratiszuteilungen für die Jahre 2013 bis 2020 betrug EU-weit rund 6,6 Milliarden Zertifikate, auf Österreich entfielen davon rund 165 Millionen. Im Jahr 2013 erhielten österreichische Emissionshandelsanlagen rund 22,8 Millionen kostenlose Zertifikate, im Jahr 2020 rund 18,5 Millionen. Zusätzlich wurde mit Verordnung 2013/1123/EU eine Obergrenze festgelegt, bis zu der Zertifikate aus internationalen Emissionsreduktionsprojekten zur Abdeckung der Emissionen von Anlagen verwendet werden durften. Mit Ende der Handelsperiode 2013 bis 2020 endet die Verwendungsmöglichkeit von Zertifikaten aus internationalen Emissionsreduktionsprojekten.