Unabhängige Prüfeinrichtungen
Für die Verifizierung von Emissionen von stationären Anlagen sowie für die Verifizierung von Emissionen und Tonnenkilometerdaten aus Luftverkehrstätigkeiten müssen unabhängige Prüfeinrichtungen gemäß § 14 Emissionszertifikategesetz (EZG) 2011 idgF akkreditiert sein.
Unabhängige Prüfeinrichtungen müssen als Prüfstelle im österreichischen Teil des Unionsregisters registriert sein (Prüferkonto), um geprüfte Emissionen bei den Konten jener Anlagenbetreiber beziehungsweise Luftfahrzeugbetreiber, für die sie von dem/der jeweiligen Kontoinhaber/in als zuständige Prüfeinrichtung nominiert wurden, eintragen und bestätigen zu können.
Die Emissionen der vom Emissionshandel umfassten Anlagen und Luftfahrzeuge werden jeweils nach Ende eines Kalenderjahres ermittelt und von einer unabhängigen Prüfereinrichtung geprüft.
Bis zum 31. März werden die geprüften Emissionen für das vergangene Kalenderjahr von den kontobevollmächtigten Personen einer Prüfstelle bei den Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten im österreichischen Teil des Unionsregisters eingetragen und bestätigt.
Offene Prüferkonten können auf der Union Registry Public Website abgefragt werden:
- Aufrufen der Union Registry Public Website
- Mit dem Mauszeiger auf “Emission Trading System” im oberen Menüband gehen und auf “Accounts” klicken
- Unter “National Administrator” im Dropdownmenü “Austria” auswählen
- Aus dem Dropdownmenü unter “Account Type”: “Verifier” auswählen.
- Unter “Account Status” den Status “Open” auswählen.
- Anschließend auf “Show as table” klicken.
- Weitere Details erhalten Sie, wenn Sie nun in eine Zeile klicken und rechts unten auf “Operator Details” klicken
Detaillierte Informationen zu den Akkreditierungen bietet die Website der Akkreditierung Austria mittels Abfragemöglichkeit öffentlich zugänglicher Informationen zu akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen: