Unabhängige Prüfeinrichtungen
Für die Verifizierung von Emissionen von stationären Anlagen sowie für die Verifizierung von Emissionen und Tonnenkilometerdaten aus Luftverkehrstätigkeiten müssen unabhängige Prüfeinrichtungen gemäß § 14 Emissionszertifikategesetz (EZG) 2011 idgF akkreditiert sein.
Unabhängige Prüfeinrichtungen müssen als Prüfstelle im österreichischen Teil des Unionsregisters registriert sein (Prüferkonto), um geprüfte Emissionen bei den Konten jener Anlagenbetreiber beziehungsweise Luftfahrzeugbetreiber, für die sie von dem/der jeweiligen Kontoinhaber/in als zuständige Prüfeinrichtung nominiert wurden, eintragen und bestätigen zu können.
Die Emissionen der vom Emissionshandel umfassten Anlagen und Luftfahrzeuge werden jeweils nach Ende eines Kalenderjahres ermittelt und von einer unabhängigen Prüfereinrichtung geprüft.
Bis zum 31. März werden die geprüften Emissionen für das vergangene Kalenderjahr von den Kontobevollmächtigten einer Prüfstelle bei den Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten im österreichischen Teil des Unionsregisters eingetragen und bestätigt.
Offene Prüferkonten können im European Union Transaction Log (EUTL) abgefragt werden:
European Union Transaction Log
- Aufrufen des EUTL
- Auf der linken Seite unter ETS den Menüpunkt „Accounts“ auswählen
- Nun unter „Account Holder Name“ nach einem Unternehmen suchen (benutzen Sie * bei unvollständigen Angaben)
- Alternativ nach dem gewünschten Land und dem Kontotyp (Auswahl Account Type: „Verifier Account“) filtern
- Um den aktuellen Kontostatus (offen oder geschlossen) einzusehen, wählen Sie bitte rechts „Details“ aus und beachten Sie das Feld „Account Status“
Detaillierte Informationen zu den Akkreditierungen bietet die Website der Akkreditierung Austria mittels Abfragemöglichkeit öffentlich zugänglicher Informationen zu akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen: