FAQ

Allgemeines

Wo finde ich die am ETS teilnehmenden Unternehmen?

Unter folgendem Link können alle Unternehmen (Anlagen, LuftfahrzeugbetreiberSchifffahrtsbetreiber  und Händlerkonten) aufgerufen werden, die am ETS teilnehmen:

Website des European Union Transaction Logs (EUTL)

Nach Auswahl von "Accounts" auf dem linken Bereich der Seite kann nach Ländern und Kontotyp sortiert werden.

EU-ETS 2 (Sektoren Gebäuden und Straßenverkehr)

Wie erhalte ich meine Kontenregisternummer / ID beaufsichtigtes Unternehmen für meine Registrierung im NEIS?

Bei der „Kontenregisternummer“ handelt es sich um die „ID beaufsichtigtes Unternehmen“. Diese erhalten Sie nach Kontoeröffnung im Unionsregister. Die Kontoeröffnung wird erst nach Ausstellung des Genehmigungsbescheides erfolgen. 

Derzeit ist die Einrichtung eines Kontos für den ETS 2 im österreichischen Teil des Unionsregisters noch nicht möglich. Informationen diesbezüglich werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben. 

Für die Kontoeröffnung im Unionsregister wird sich die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle der Umweltbundesamt GmbH zeitgerecht an Sie wenden. Die „ID beaufsichtigtes Unternehmen“ tragen Sie dann im Nachhinein bei Erhalt bzw. bei Adaptierung des Überwachungsplanes im NEIS ein.

Wie kann ich mich im NEIS registrieren bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP) anmelden?

Wir ersuchen Sie sich diesbezüglich an das Amt für den Nationalen Emissionshandel zu wenden:

E-Mail: post.aneh@bmf.gv.at
Telefon: +43 050 233 560 555

Das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) (bmf.gv.at)

Anrechnungen und Emissionskompensationen

Kann ich CO2 Zertifikate erlangen, um meine ausgestoßenen Emissionen zu kompensieren?

Sofern ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, am EU-ETS teilzunehmen, kann kein Anlagen-, Luftfahrzeug oder Schifffahrtsbetreiberkonto eröffnet werden. Es besteht jedoch für Unternehmen sowie Privatpersonen die Möglichkeit ein Händlerkonto zu eröffnen. Mit diesem können Zertifikate im österreichischen Teil des Unionsregisters erworben und anschließend auch gelöscht (und somit entwertet) werden. Die aktuellen Kontoführungsgebühren finden Sie hier: 

Kostenersatz

Die Anforderungen bezüglich Händlerkonten finden Sie hier: 

Kontoeröffnung .

Andere Möglichkeiten für die freiwillige Teilnahme am EU ETS gibt es nicht. Etwaige freie oder andere Emissionshandelsmärkte, sowie –Zertifikatstypen außerhalb des EU ETS, werden von uns nicht betreut. Ebenso können wir keine Auskünfte über weitere freie Emissionshandelsmärkte und etwaige Zertifikate außerhalb des EU-ETS erteilen.

Kann ich meine Photovoltaikanlage / Humusfarm / Holzbauprojekte / Pellet-Anlage / Ähnliches beim EU-Emissionshandel anmelden oder in diesem Zertifikate für die CO2-Einsparungen erhalten?

Nein, im Europäischen Emissionshandelssystem (European Emission Trading System – ETS) werden Zertifikate nicht durch Klimaschutzmaßnahmen erzeugt. In der Regel müssen sie auf Auktionen oder von anderen Marktteilnehmern erworben werden. Marktteilnehmer, die zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sind, können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Gratiszuteilung von Zertifikaten stellen.

Es gab einen Mechanismus unter dem Kyoto-Protokoll (Clean Development Mechanism – CDM), der es erlaubte, dass Projekte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen oder Senken-Projekte (bei den Treibhausgase gebunden werden) handelbare Einheiten erzeugten, wie zum Beispiel Certified Emission Reductions (CERs, t-CERs, l-CERs). Weitere Informationen über diesen Mechanismus können Sie über den untenstehenden Link „UNFCCC – Clean Development Mechanism (CDM)“ erhalten. Diese Projekte sind in Ländern angesiedelt, die kein Ziel zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen im Kyoto-Protokoll übernommen haben. Ein anderer Mechanismus erlaubte es, dass Emissionsreduktionseinheiten (Emission Reduction Units – ERU) von Projekten in Ländern erzeugt wurden, die ein Emissionsziel unter dem Kyoto-Protokoll übernommen hatten. Österreich hat diese Projekte im eigenen Land nicht zugelassen.

UNFCCC - Clean Development Mechanism (CDM)

Seit 01. Mai 2021 dürfen CERs und ERUs nur noch auf Konten des Kyoto-Protokoll-Registers überwiesen werden. Nach dem 01. Juli 2023 dürfen sie nicht mehr auf Konten des EU-Emissionshandelssystems gehalten werden. Nach diesem Zeitpunkt wird der Nationale Verwalter Kontoinhaber, die noch Kyoto-Einheiten halten, auffordern innerhalb von 40 Arbeitstagen ein Kyoto-Protokoll-Konto zu benennen auf das diese Gutschriften übertragen werden sollen.

Unter dem Paris-Abkommen sind die Regeln für derartige Mechanismen noch nicht finalisiert.

Derzeit können Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Senken-Projekte (wie z.B. Aufforstungsprojekte) in Österreich nicht genutzt werden, um handelbare Einheiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Emissionshandelssystem oder dem Paris-Abkommen zu erzeugen.

Für die freiwillige Kompensation von Emissionen gibt es die Option, Einheiten aus dem CDM-Kyoto-Mechanismus freiwillig zu löschen. Dies ist so lange möglich, wie die zusätzliche Periode zur Erfüllung der zweiten Kyoto-Verpflichtungsperiode noch nicht beendet ist.

Weitere Informationen über den Ablauf der freiwilligen Löschung können Sie über den untenstehenden Link zur Internetseite des CDM-Registers der UNFCCC beziehen.

UNFCCC - CDM Registry

Alternativ kann man für Klimaschutzprojekte spenden. Es gibt für derartige Projekte in Österreich oder anderen Ländern eine Vielzahl von Spenden-Sammlungen. Einige dieser Projekte werden in Anlehnung an die Regeln des Clean Development Mechanism durchgeführt oder gehen über diese Regeln hinaus. Manche Projekt-Organisationen bieten eine Spendenbescheinigung oder eine Dokumentation der eingesparten Emissionen an. Diese freiwilligen Aktivitäten werden als „Voluntary Carbon Market“ bezeichnet.

Kann ich mit meinem Elektroauto am ETS teilnehmen (THQ – Quote), bzw. wie erhalte die Prämie für E-Autos?

In Österreich kann Elektrizität, die im Straßenverkehr zum Einsatz kommt, dafür genutzt werden, dass Firmen, die fossile Kraftstoffe vermarkten, ihre verpflichtenden Ziele zur Substitution von solchen Kraftstoffen oder ihre verpflichtenden Treibhausgas-Minderungsziele erreichen. Weitere Details können Sie auf der Webseite „Anrechnung (erneuerbarer) Strom“ des Umweltbundesamtes abrufen, indem Sie den untenstehenden Link verwenden.

Bitte richten  Sie Ihr Anliegen direkt an elsa@umweltbundesamt.at für weitere Informationen.

 Anrechnung (erneuerbarer) Strom

Kann ich Biomethan meiner Biogasanlage für Unternehmen im EU-ETS zugänglich machen?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Kolleg:innen der Abteilung Industrie und Energieaufbringung unter co2erhebung@umweltbundesamt.at.

Kann bei der Verwendung von Biokraftstoffen anstatt von Heizöl/Erdgas die dadurch erzielte CO2-Reduktion an die „CO2-Bilanz“ angerechnet werden, damit mein Unternehmen entsprechend weniger Zertifikate beziehen muss (Anrechnung von Nachhaltigkeitsnachweisen)?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Kolleg:innen der Abteilung Industrie und Energieaufbringung unter co2erhebung@umweltbundesamt.at

Kann ein ETS-Betrieb die Emissionen aus der Abgasreinigung bei der Berechnung gem. EZG 2011 berücksichtigen, wenn es sich dabei nicht um Brennstoffe, sondern um lösemittelhaltige Abgase handelt?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Kolleg:innen der Abteilung Industrie und Energieaufbringung unter co2erhebung@umweltbundesamt.at

Schifffahrt im EU ETS

Die FAQ zu diesem Thema stehen in englischer Sprache zur Verfügung: LINK FAQ
Bitte nutzen Sie gegebenenfalls ein Übersetzungstool.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Durchführungsbeschluss (EU)2024/411 der Kommission vom 30. Januar 2024 Österreich als Mitgliedsstaat derzeit KEIN Schifffahrtsbetreiber zugeordnet ist

Bitte wenden Sie sich betreffend Ihrer Fragen zur Eröffnung eines Schifffahrtsbetreiberkontos an Ihren, gemäß o.g. Beschluss, zugeteilten Mitgliedsstaat, oder an den THETIS-MRV Helpdesk .

Konten

Woher weiß ich, ob mein Unternehmen / meine Anlage dem EU-ETS unterliegt, und was sind gegebenenfalls die ersten Schritte?

Bitte beachten Sie hierfür den Quick Guide für Anlagenbetreiber (in Englisch): https://climate.ec.europa.eu/document/download/535fc76c-4466-4568-a88a-e205a5ee0d6f_en?filename=quick_guide_operators_en.pdf

Weitere Informationen finden Sie weiters unter folgendem Link:
EU-Emissionshandelssystem – Überwachung, Berichterstattung und Prüfung - Europäische Kommission (europa.eu)

Über die EDM Anwendung EZG erfolgt eine Erfassung von und Berichterstattung zu Treibhausgas-Emissionen von stationären Anlagen, sowie Emissionen und Tonnenkilometern aus Luftverkehrstätigkeiten gemäß Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) -
EDM (Elektronisches Datenmanagement):
EDM Portal - EZG (EU ETS) 
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den EDM-Helpdesk:
Edm-helpdesk@umweltbundesamt.at

Der EDM Helpdesk (EDM Portal - Helpdesk) ist telefonisch unter (+43 1) 31 304 / 8000 zu folgenden Zeiten erreichbar.

1. Jänner bis 30. April:
Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

 1. Mai bis 31. Dezember:
Montag - Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

Wie fügt man eine neue kontobevollmächtigte Person hinzu und welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Anleitung für das Hinzufügen/ Ersetzten von kontobevollmächtigten Personen finden Sie hier:  Nominierung von kontobevollmächtigten Personen
Wir bitten um die Übermittlung folgender Dokumente:

  1. Nachweis der Identität:notariell beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses, gültigen Personalausweises oder eines nach nationalem Recht anerkanntem gültigen Ausweisdokuments im Original per Post oder elektronisch signiert mittels notarieller Beurkundungssignatur als Anhang einer E-Mail (Ausstelldatum der Beglaubigung nicht älter als drei Monate). Bei Dokumenten ohne Ablaufdatum darf das Ausstelldatum des Dokuments nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. 
  2. Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes (z.B. Meldebestätigung) im Original oder notariell beglaubigt per Post; oder elektronisch amtlich signiert als Anhang einer E-Mail (Ausstelldatum des Dokuments nicht älter als drei Monate). Dieser Nachweis kann entfallen, wenn der Hauptwohnsitz in Österreich liegt und die Daten im zentralen Melderegister vorliegen.
  3. Strafregisterbescheinigung über die letzten 5 Jahre Jahre im Original oder notariell beglaubigt per Post; oder elektronisch amtlich signiert als Anhang einer E-Mail (Ausstelldatum des Dokuments nicht älter als drei Monate).

Welche Rollen für kontobevollmächtigte Personen gibt es?

Zugang Unionsregister

Ich habe ein neues Diensthandy bekommen und noch Zugang zu meinem alten Diensthandy bzw. besitze noch die gleiche Nummer. Wie muss ich nun vorgehen?

Bitte gehen Sie wie in nachfolgender Anleitung beschrieben vor:

1.  Installation der EU Login Mobile App
„EU Login“ im Play Store/App Store herunterladen. Sämtliche Zugriffsanfragen und Berechtigungen zulassen!
 

2.  Login im EU Login Account
https://ecas.ec.europa.eu/cas/login
Melden Sie sich an! (E-Mailadresse + Passwort + ‘EU Login Mobile App + QR Code‘ / ‚Mobiltelefon + SMS‘).

Wählen Sie im EU Login Account "Meine Mobilgeräte verwalten" und anschließend den Gerätenamen und einen 4-stelliger PIN-Code (beliebige Eingabe).

3.  Verknüpfung der App mit dem EU Login Account
Nach Klick auf ‚Absenden‘ wird am PC oder Laptop-Bildschirm die Meldung ‚Mobilgerät hinzufügen‘ und ein QR-Code angezeigt. Öffnen Sie die EU Login Mobile App am Handy und wählen Sie die Schaltfläche "Initialisieren".

Scan des QR-Code am PC oder Laptop-Bildschirm und Eingabe des selbst gewählten 4-stelligen PIN-Codes. Optional: Mein Konto/Mobilgeräte verwalten/ ALTES Gerät löschen.

Logout aus dem EU Login.

4.  Einstieg ins Unionsregister
Über unsere Startseite "Login zum Unionsregister".
Auswahl des Feldes "Change Device" nach Scannen des QR-Codes und Eingabe des Zifferncodes.
Gerätewechsel mit "Confirm" bestätigen".

Ein Onlineantrag auf Änderung der Angaben zur Person im Unionsregister wird erzeugt, welcher durch die Registerstelle bestätigt werden muss.

Wir ersuchen um eine formlose E-Mail, in welcher Sie uns die letzten 8 Stellen der neu erzeugte MUDI, sowie die soeben erzeugte Task-Nummer, bestätigen. Ihre neue MUDI kann in der EU-Login Mobile App unter ‚Einstellungen-Über diese App‘ abgefragt werden.

Bei weiteren Fragen oder für eine detaillierte Anleitung wenden Sie sich bitte an die Registerstelle.

Ich habe mein Diensthandy verloren. Was soll ich jetzt tun?

Bei Verlust des Mobilgeräts muss im EU Login Account der ‚PANIK-Button‘ gedrückt werden. Bitte informieren Sie in diesem Fall vorab die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle.

Transaktionen, Zuteilungen und Zertifikate

Wann werden Transaktionen ausgeführt?

Alle Transaktionen auf Konten, welche sich auf der Liste der Vertrauenskonten befinden, werden sofort ausgeführt, wenn sie zwischen 10 und 16 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) an Arbeitstagen vorgeschlagen werden. Wird eine solche Transaktion an einem Arbeitstag vor 10 Uhr MEZ vorgeschlagen, wird sie um 10 Uhr MEZ ausgeführt. Für den Fall, dass die Transaktion nach 16 Uhr MEZ vorgeschlagen wird, so wird sie um 10 Uhr MEZ des folgenden Arbeitstages ausgeführt.

Transaktionen auf Konten, die sich nicht auf der Liste der Vertrauenskonten befinden, unterliegen zudem einer zeitlichen Verzögerung, sie werden zu folgenden Zeitpunkten ausgeführt:

  • Wird die Transaktion an einem Arbeitstag vor 12 Uhr MEZ vorgeschlagen (initiiert und bestätigt), so wird sie am nächsten Arbeitstag um 12 Uhr MEZ ausgeführt.
  • Wird eine Transaktion an einem Arbeitstag nach 12 Uhr MEZ vorgeschlagen (initiiert und bestätigt), so wird sie um 12 Uhr MEZ des zweiten Arbeitstages nach dem Tag, an dem die Transaktion vorgeschlagen wurde, ausgeführt.

Wann werden die Gratiszuteilungen vergeben/gebucht?

Die Zuteilung der gratis Zertifikate im österreichischen Teil des Unionsregisters findet jedes Jahr im Juni statt.

Alle wichtigen Termine finden Sie hier: https://www.emissionshandelsregister.at/emissionshandel/termine

Wir haben eine Buchung/Transaktion auf Ihrem Konto, welche mit "Ausgabe Allgemeine Berechtigungen" beschrieben ist, und nicht mit der Basiszuteilung unseres Bescheides des jeweiligen Jahres übereinstimmt. Woher kommt diese Buchung?

Bei der genannten Transaktion handelt es sich um eine Zuteilung, welche aufgrund einer der zuletzt erfolgten Aktualisierungen der Nationalen Zuordnungstabelle und der darin beschlossenen Anpassungen der Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten erfolgte. Bitte prüfen Sie alle Ihnen zugestellten Bescheide. Sofern Ihnen nach einer Änderung eine höhere Menge an Zertifikaten im Vergleich zur Basiszuteilung zusteht, wurde Ihnen die Differenz nach Ablauf der Einspruchsfrist für das entsprechende Jahr zugeteilt.

Ich habe für das vergangene Jahr mehr Berechtigungen abgegeben als nach den geprüften Emissionen notwendig war. Was passiert mit dem Überschuss?

Zu viel abgegebene Berechtigungen werden der Abgabeverpflichtung für das nächste Jahr angerechnet.

Wo kann ich Zertifikate erwerben?

Zertifikate können auf unterschiedlichen Wege erworben werden:

  • Direkt von den Teilnehmern am EU ETS EUROPA - Environment - Kyoto Protocol - European Union Transaction Log. Nutzen Sie die Filter für die gewünschte Auswahl des jeweiligen Kontotyps.
  • Von Zwischenhändlern
  • An der Börse (Handel von Emissionszertifikaten)
  • Teilnahme an den Auktionen von Emissionszertifikaten (Link zu EEX, die European Energy Exchange (EEX) wurde von der Europäischen Kommission als gemeinsame Plattform für die Versteigerung der Emissionszertifikate benannt.)

Unterliege ich der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), wenn ich für meinen Bedarf Zertifikate einkaufe?

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: MiFID II (emissionshandelsregister.at)

Emissionsmeldungen

Wo finde ich das aktuelle Excel-Sheet betreffend der Berechnung meiner aktuellen Emissionsmeldungen / EDM-Datenmeldungen, und wie sind diese zu übermitteln?

Das aktuelle Excel Sheet für die Emissionsmeldungen findet sich auf der Website des BMK unter folgendem Link: Formulare (bmk.gv.at)

Eine Anleitung zur Übermittlung findet sich in folgendem Handbuch: Benutzerhandbuch für den EDM-Benutzerbereich

Benutzerhandbuch für Luftfahrzeugbetreiber:
Benutzerhandbuch für den EDM-Benutzerbereich

Weitere Informationen gibt es auf der Website des EDM:
EDM Portal - EZG (EU ETS)

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den EDM-Helpdesk:
Edm-helpdesk@umweltbundesamt.at

Der EDM Helpdesk (EDM Portal - Helpdesk) ist telefonisch unter (+43 1) 31 304 / 8000 zu folgenden Zeiten erreichbar.

1. Jänner bis 30. April:
Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

1. Mai bis 31. Dezember:
Montag - Freitag 08:00 - 14:00 Uhr