Kontoschließung
Für die Beantragung der Schließung eines Kontos oder der Streichung einer Prüfstelle wird für alle Kontotypen ein vom Kontoinhaber firmenmäßig gezeichnetes Schreiben als Antrag an die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle per Post oder, falls elektronisch signiert (gemäß VO (EU) 910/2014 Anhang I bzw. III) als Anhang einer E-Mail, benötigt. Eine Vorlage für einen entsprechenden schriftlichen Antrag finden Sie unter folgendem Link:
Vorlage Antrag Kontoschließung
Zusätzlich ersuchen wir die Kontobevollmächtigten von Personenkonten im Kyoto-Protokoll-Register, Händlerkonten, ehemaligen Anlagenbetreiberkonten und Prüferstellen einen entsprechenden Online-Antrag im Unionsregister auf Schließung des Kontos beziehungsweise Streichung der Prüfstelle zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass ein Konto in jedem Fall nur dann geschlossen werden kann, wenn der Kontostand des zu schließenden Kontos 0 Zertifikate beträgt. Ist dem nicht so, so müssen von den Kontobevollmächtigten Schritte gesetzt werden, um den Kontostand auf 0 zu setzen (zum Beispiel Transfer auf ein anderes Konto).
Sie erhalten nach erfolgreicher Schließung Ihres Kontos oder Streichung der Prüfstelle ein Schreiben der Umweltbundesamt GmbH, welches das Ende des Vertragsverhältnisses bestätigt.
Besonderheiten für Anlagenbetreiberkonten
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, benötigen wir zur Schließung eines Anlagenbetreiberkontos einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Behörde. Wir ersuchen Sie, uns diese in Kopie mit dem schriftlichen Schließungsantrag zu übermitteln.
Wir weisen darauf hin, dass nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen noch eine Abklärung unsererseits mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgt und dass ein Anlagenkonto nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Einhaltung der Abgabeverpflichtung des vergangenen Jahres) geschlossen werden kann. Die Schließung des Kontos erfolgt erst nachdem alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt wurden. Die Abklärung dieser Voraussetzungen kann dazu führen, dass die Schließung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle wird Sie gegebenenfalls darüber informieren.
Den entsprechenden Online-Schließungsantrag im Unionsregister führt bei diesen Kontoschließungen die Registerstelle durch.
Besonderheiten für Luftfahrzeugbetreiberkonten
Auch hier muss nach Erhalt des Schließungsantrags eine Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben stattfinden. Erst wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Schließung durchgeführt werden. Die Abklärung dieser Voraussetzungen erfolgt in Absprache mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und kann dazu führen, dass die Schließung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle wird Sie gegebenenfalls darüber informieren.
Den entsprechenden Online-Schließungsantrag im Unionsregister führt bei diesen Kontoschließungen die Registerstelle durch.