Bis 31.03. | Eintrag und Bestätigung der geprüften Emissionen im Unionsregister bei Anlagenbetreiberkonten und Luftfahrzeugbetreiberkonten für das vorangegangene Kalenderjahr 2024 | kontobevollmächtigte Personen der Prüfstellen |
Ab 01.04. | Blockierung jener Anlagenbetreiberkonten beziehungsweise Luftfahrzeugbetreiberkonten, für die keine geprüften Emissionen für das Jahr 2024 eingetragen und bestätigt sind | Zentralverwalter des Unionsregisters |
Bis 30.06. | Buchung von Emissionszertifikaten des stationären Bereichs (EUA) und des Luftfahrzeugbereichs (aEUA) auf Konten, deren Betreiber eine Zuteilung erhalten haben | Österreichische Emissionshandelsregisterstelle |
Bis 30.09. | Abgabe der Zertifikate entsprechend den geprüften Emissionen von 2024 beziehungsweise der berichtigten Menge, wenn die zuständige Behörde die Emissionsdaten korrigiert hat. Die Abgabe muss einen Übertrag aus dem Vorjahr berücksichtigen, wenn dieser nicht Null ist. | kontobevollmächtigte Personen der Anlagenbetreiberkonten und Luftfahrzeugbetreiberkonten |
Ab 01.10. | Veröffentlichung der Tabelle zum Stand der Einhaltung | Zentralverwalter des Unionsregisters |
Bis 31.12. | Bestätigung der Kontoangaben (sog. Jährliche Bestätigung) gemäß Artikel 22 (1) der Verordnung (EU) 2019/1122 und für Konten im nationalen Kyoto-Protokoll-Register gemäß Artikel 25 (1) (EU) 389/2013 | Kontoinhaber |