Änderung von Kontobevollmächtigten
Konten im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
Für Änderungen bei den Kontobevollmächtigten sind folgende Schritte erforderlich:
1) Ein bereits nominierter Kontobevollmächtigter initiiert online im Unionsregister direkt im betreffenden Konto die Änderung im Reiter „Kontobevollmächtigte“ mittels der Funktionstasten „Hinzufügen“, „Ersetzen“ oder „Entfernen“. Dabei entsteht eine 7-stellige Antragsnummer. Sollte ein Kontoinhaber mehrere Konten besitzen, ist dieser Schritt für jedes Konto separat durchzuführen. Ebenso erfolgt die Änderung der Rolle eines bereits nominierten Kontobevollmächtigten (Initiator und Approver, Initiator oder Approver oder Bevollmächtigter mit Lesezugriff).
Kontobevollmächtigte können eine der folgenden Rollen einnehmen:
Initiator: der Kontobevollmächtigte hat das Recht, Vorgänge (Transaktionen, Vertrauenskontenliste, Kontoänderungen, Nominierung Sachverständige Stelle) für das Konto zu veranlassen
Approver: der Kontobevollmächtige hat das Recht, bereits initiierte Vorgänge (Transaktionen, Vertrauenskontenliste) zu genehmigen
Initiator und Approver: dieser Kontobevollmächtigte hat sowohl das Recht, Vorgänge zu veranlassen als auch zu genehmigen
Bevollmächtigter mit Lesezugriff: in der Rolle „nur lesend“ können Vorgänge weder veranlasst noch genehmigt werden, es besteht nur die Möglichkeit, Einsicht in das Konto zu nehmen.
2) Übermittlung eines vom Kontoinhaber firmenmäßig gezeichneten schriftlichen Antrags, im Original per Post oder falls elektronisch signiert (gemäß VO (EU) 910/2014 Anhang I bzw. III) als Anhang einer E-Mail, welcher folgende Informationen beinhaltet:
- Name des Kontoinhabers
- Kontonummer
- Kontoname
- Beschreibung der Änderung: Hinzufügen, Ersetzen oder Entfernen des Kontobevollmächtigten oder Änderung der Rolle eines bereits nominierten Kontobevollmächtigten
- Angabe der zu vergebenden Rolle des Kontobevollmächtigten: 1. Initiator und Approver; 2. Initiator; 3. Approver; 4. Bevollmächtigter mit Lesezugriff („nur lesend“)
- Angabe des Namens und der URID des Kontobevollmächtigten
- 7-stellige Antragsnummer
Einen Vorschlag für den schriftlichen Antrag finden Sie unter den folgenden Links:
Vorlage Antrag Hinzufügen Kontobevollmächtigte
Vorlage Antrag Entfernen Kontobevollmächtigte
Vorlage Antrag Ersetzen Kontobevollmächtigte
Vorlage Änderung Rolle Kontobevollmächtigte
Auf Wunsch übermittelt Ihnen die Emissionshandelsregisterstelle gerne ein vorausgefülltes Formular, sobald die Änderungen im Unionsregister beantragt wurden.
3) Wird mittels "Hinzufügen" oder "Ersetzen" ein neuer Kontobevollmächtigter nominiert, sind folgende Dokumente für die neu zu nominierende Person erforderlich:
- Nachweis der Identität (notariell beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses, Personalausweises oder eines nach nationalem Recht anerkannten Ausweisdokuments)
- Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes (Meldebestätigung im Original, elektronisch amtlich signiert oder notariell beglaubigte Kopie). Dieser Nachweis kann entfallen, wenn der Hauptwohnsitz in Österreich liegt und die Daten im zentralen Melderegister vorliegen.
- Strafregisterauszug über die letzten 5 Jahre (im Original, elektronisch amtlich signiert oder notariell beglaubigte Kopie)
Das Ausstellungsdatum der Dokumente beziehungsweise das Beglaubigungsdatum der notariell beglaubigten Kopie des gültigen Identitätsnachweises dürfen nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei Identitätsnachweisen ohne Ablaufdatum können Dokumente, deren Ausstellungsdatum länger als 10 Jahre zurückliegt, nicht akzeptiert werden.
Beglaubigungen müssen von einem Notar oder einer anderen Person mit ähnlicher Funktion vorgenommen werden (beispielsweise Gericht). Die genannten Dokumente beziehungsweise die notariell beglaubigten Kopien müssen im Original per Post an die österreichische Emissionshandelsregisterstelle übermittelt werden, elektronisch amtlich signierte Dokumente sowie Dokumente, deren Beglaubigungsvermerk mittels elektronischer notarieller Beurkundungssignatur erfolgt müssen per E-Mail übermittelt werden.
Hinweis:
Mit der Verordnung 2019/1122 gilt, dass Strafregisterbescheinigungen nicht mehr in der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle aufbewahrt werden dürfen, nachdem die Ernennung der Kontobevollmächtigten Person genehmigt wurde. Dies bedeutet in weiterer Folge, dass sämtliche je übermittelte Strafregisterbescheinigungen physisch aus den Archiven/Ablagen der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle laufend ab Jänner 2021 gelöscht werden und nur einzelne für die Kontoführung relevante Details des Nachweises dokumentiert werden.
Konten im Kyoto-Protokoll-Register (KP-Register)
Für Änderungen bei den Kontobevollmächtigten oder Zusätzlichen Kontobevollmächtigten sind folgende Schritte erforderlich:
1) Ein bereits nominierter Kontobevollmächtigter initiiert online im Unionsregister direkt im betreffenden Konto die Änderung im Reiter „Kontobevollmächtigte“ oder im Reiter „Zusätzliche Kontobevollmächtigte“ mittels der Funktionstasten „Hinzufügen“, „Ersetzen“ oder „Entfernen“. Dabei entsteht eine 7-stellige Antragsnummer. Sollte ein Kontoinhaber mehrere Konten besitzen, ist dieser Schritt für jedes Konto separat durchzuführen.
2) Übermittlung eines vom Kontoinhaber firmenmäßig gezeichneten schriftlichen Antrags, im Original per Post oder falls elektronnisch signiert (gemäß VO (EU) 910/2014 Anhang I bzw. III) als Anhang einer E-Mail, welcher folgende Informationen beinhaltet:
- Name des Kontoinhabers
- Kontonummer
- Kontoname
- Beschreibung der Änderung: Hinzufügen, Ersetzen oder Entfernen des Kontobevollmächtigten oder Zusätzlichen Kontobevollmächtigten
- Angabe des Namens und der URID des Kontobevollmächtigten
- 7-stellige Antragsnummer
Einen Vorschlag für den schriftlichen Antrag finden Sie unter folgendem Link:
Vorschlag Änderungsantrag Kontobevollmächtigte
Auf Wunsch übermittelt Ihnen die Emissionshandelsregisterstelle gerne ein vorausgefülltes Formular, sobald die Änderungen im Unionsregister beantragt wurden.
3) Wird mittels "Hinzufügen" oder "Ersetzen" ein neuer Kontobevollmächtigter oder Zusätzlicher Kontobevollmächtigter nominiert, sind folgende Dokumente für die neu zu nominierende Person erforderlich:
- Nachweis der Identität (notariell beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises)
- Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes (Meldebestätigung im Original, elektronisch amtlich signiert oder notariell beglaubigte Kopie). Dieser Nachweis kann entfallen, wenn der Hauptwohnsitz in Österreich liegt und die Daten im zentralen Melderegister vorliegen.
- Strafregisterauszug über die letzten 5 Jahre (im Original, elektronisch amtlich signiert oder notariell beglaubigte Kopie)
Das Ausstellungsdatum der Dokumente beziehungsweise das Beglaubigungsdatum der notariell beglaubigten Kopie des gültigen Identitätsnachweises dürfen nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei Identitätsnachweisen ohne Ablaufdatum können Dokumente, deren Ausstellungsdatum länger als 10 Jahre zurückliegt, nicht akzeptiert werden.
Beglaubigungen müssen von einem Notar oder einer anderen Person mit ähnlicher Funktion vorgenommen werden (beispielsweise Gericht). Die genannten Dokumente beziehungsweise die notariell beglaubigten Kopien müssen im Original per Post an die österreichische Emissionshandelsregisterstelle übermittelt werden, elektronisch amtlich signierte Dokumente sowie Dokumente, deren Beglaubigungsvermerk mittels elektronischer notarieller Beurkundungssignatur erfolgt müssen per E-Mail übermittelt werden.