Änderung von kontobevollmächtigten Personen
Konten im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
Für Änderungen bei den kontobevollmächtigten Personen sind folgende Schritte erforderlich:
1) Eine bereits nominierte kontobevollmächtigte Person initiiert online im Unionsregister direkt im betreffenden Konto die Änderung im Reiter „Kontobevollmächtigte“ mittels der Funktionstasten „Hinzufügen“, „Ersetzen“ oder „Entfernen“. Dabei entsteht eine 7-stellige Antragsnummer. Sollte ein Kontoinhaber mehrere Konten besitzen, ist dieser Schritt für jedes Konto separat durchzuführen. Ebenso erfolgt die Änderung der Rolle einer bereits nominierten kontobevollmächtigten Person (Initiator und Approver, Initiator oder Approver oder Bevollmächtigter mit Lesezugriff).
Kontobevollmächtigte Personen können eine der folgenden Rollen einnehmen:
Initiator: die kontobevollmächtigte Person hat das Recht, Vorgänge (Transaktionen, Vertrauenskontenliste, Kontoänderungen, Nominierung Sachverständige Stelle) für das Konto zu veranlassen
Approver: die kontobevollmächtige Person hat das Recht, bereits initiierte Vorgänge (Transaktionen, Vertrauenskontenliste) zu genehmigen
Initiator und Approver: diese kontobevollmächtigte Person hat sowohl das Recht, Vorgänge zu veranlassen als auch zu genehmigen
Bevollmächtigter mit Lesezugriff: in der Rolle „nur lesend“ können Vorgänge weder veranlasst noch genehmigt werden, es besteht nur die Möglichkeit, Einsicht in das Konto zu nehmen.
2) Übermittlung eines vom Kontoinhaber firmenmäßig gezeichneten schriftlichen Antrags, im Original per Post oder falls elektronisch signiert (gemäß VO (EU) 910/2014 Anhang I bzw. III) als Anhang einer E-Mail, welcher folgende Informationen beinhaltet:
- Name des Kontoinhabers
- Kontonummer
- Kontoname
- Beschreibung der Änderung: Hinzufügen, Ersetzen oder Entfernen der kontobevollmächtigten Person oder Änderung der Rolle einer bereits nominierten kontobevollmächtigten Person
- Angabe der zu vergebenden Rolle der kontobevollmächtigten Person: 1. Initiator und Approver; 2. Initiator; 3. Approver; 4. Bevollmächtigter mit Lesezugriff („nur lesend“)
- Angabe des Namens und der URID der kontobevollmächtigten Person
- 7-stellige Antragsnummer
Einen Vorschlag für den schriftlichen Antrag finden Sie unter den folgenden Links:
Vorlage Antrag Hinzufügen kontobevollmächtigte Person
Vorlage Antrag Entfernen kontobevollmächtigte Person
Vorlage Antrag Ersetzen kontobevollmächtigte Person
Vorlage Änderung Rolle kontobevollmächtigte Person
Auf Wunsch übermittelt Ihnen die Emissionshandelsregisterstelle gerne ein vorausgefülltes Formular, sobald die Änderungen im Unionsregister beantragt wurden.
3) Wird mittels "Hinzufügen" oder "Ersetzen" eine neue kontobevollmächtigte Person nominiert, sind folgende Dokumente für die neu zu nominierende Person erforderlich:
- Nachweis der Identität (notariell beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses, Personalausweises oder eines nach nationalem Recht anerkannten Ausweisdokuments)
- Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes (Meldebestätigung im Original, elektronisch amtlich signiert oder notariell beglaubigte Kopie). Dieser Nachweis kann entfallen, wenn der Hauptwohnsitz in Österreich liegt und die Daten im zentralen Melderegister vorliegen.
- Strafregisterauszug über die letzten 5 Jahre (im Original, elektronisch amtlich signiert oder notariell beglaubigte Kopie)
Das Ausstellungsdatum der Dokumente beziehungsweise das Beglaubigungsdatum der notariell beglaubigten Kopie des gültigen Identitätsnachweises dürfen nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei Identitätsnachweisen ohne Ablaufdatum können Dokumente, deren Ausstellungsdatum länger als 10 Jahre zurückliegt, nicht akzeptiert werden.
Beglaubigungen müssen von einem Notar oder einer anderen Person mit ähnlicher Funktion vorgenommen werden (beispielsweise Gericht). Die genannten Dokumente beziehungsweise die notariell beglaubigten Kopien müssen im Original per Post an die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle übermittelt werden, elektronisch amtlich signierte Dokumente sowie Dokumente, deren Beglaubigungsvermerk mittels elektronischer notarieller Beurkundungssignatur erfolgt müssen per E-Mail übermittelt werden.
Hinweis:
Mit der Verordnung 2019/1122 gilt, dass Strafregisterbescheinigungen nicht mehr in der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle aufbewahrt werden dürfen, nachdem die Ernennung der kontobevollmächtigten Person genehmigt wurde. Dies bedeutet in weiterer Folge, dass sämtliche je übermittelte Strafregisterbescheinigungen physisch aus den Archiven/Ablagen der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle laufend ab Jänner 2021 gelöscht werden und nur einzelne für die Kontoführung relevante Details des Nachweises dokumentiert werden.
Konten im Kyoto-Protokoll-Register (KP-Register)
Für Änderungen bei den kontobevollmächtigten Personen oder bei zusätzlichen Kontobevollmächtigten Personen sind folgende Schritte erforderlich:
1) Eine bereits nominierte kontobevollmächtigte Person initiiert online im Unionsregister direkt im betreffenden Konto die Änderung im Reiter „Kontobevollmächtigte“ oder im Reiter „Zusätzliche Kontobevollmächtigte“ mittels der Funktionstasten „Hinzufügen“, „Ersetzen“ oder „Entfernen“. Dabei entsteht eine 7-stellige Antragsnummer. Sollte ein Kontoinhaber mehrere Konten besitzen, ist dieser Schritt für jedes Konto separat durchzuführen.
2) Übermittlung eines vom Kontoinhaber firmenmäßig gezeichneten schriftlichen Antrags, im Original per Post oder falls elektronnisch signiert (gemäß VO (EU) 910/2014 Anhang I bzw. III) als Anhang einer E-Mail, welcher folgende Informationen beinhaltet:
- Name des Kontoinhabers
- Kontonummer
- Kontoname
- Beschreibung der Änderung: Hinzufügen, Ersetzen oder Entfernen der kontobevollmächtigten Person oder der zusätzlichen kontobevollmächtigten Person
- Angabe des Namens und der URID der kontobevollmächtigten Person
- 7-stellige Antragsnummer
Einen Vorschlag für den schriftlichen Antrag finden Sie unter folgendem Link:
Vorschlag Änderungsantrag Kontobevollmächtigte
Auf Wunsch übermittelt Ihnen die Emissionshandelsregisterstelle gerne ein vorausgefülltes Formular, sobald die Änderungen im Unionsregister beantragt wurden.
3) Wird mittels "Hinzufügen" oder "Ersetzen" eine neue kontobevollmächtigte Person oder eine zusätzlicher kontobevollmächtigte Person nominiert, sind folgende Dokumente für die neu zu nominierende Person erforderlich:
- Nachweis der Identität (notariell beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises)
- Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes (Meldebestätigung im Original, elektronisch amtlich signiert oder notariell beglaubigte Kopie). Dieser Nachweis kann entfallen, wenn der Hauptwohnsitz in Österreich liegt und die Daten im zentralen Melderegister vorliegen.
- Strafregisterauszug über die letzten 5 Jahre (im Original, elektronisch amtlich signiert oder notariell beglaubigte Kopie)
Das Ausstellungsdatum der Dokumente beziehungsweise das Beglaubigungsdatum der notariell beglaubigten Kopie des gültigen Identitätsnachweises dürfen nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei Identitätsnachweisen ohne Ablaufdatum können Dokumente, deren Ausstellungsdatum länger als 10 Jahre zurückliegt, nicht akzeptiert werden.
Beglaubigungen müssen von einem Notar oder einer anderen Person mit ähnlicher Funktion vorgenommen werden (beispielsweise Gericht). Die genannten Dokumente beziehungsweise die notariell beglaubigten Kopien müssen im Original per Post an die Österreichische Emissionshandelsregisterstelle übermittelt werden, elektronisch amtlich signierte Dokumente sowie Dokumente, deren Beglaubigungsvermerk mittels elektronischer notarieller Beurkundungssignatur erfolgt müssen per E-Mail übermittelt werden.